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§ 5 StPO

Maßgebendes Verfahren

Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

StPO

Strafprozeßordnung

DE Bund
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