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§ 5 AufgZuordG M-V

Naturschutzgebiete

Die naturschutzfachlichen Aufgaben in Naturschutzgebieten einschließlich der Umsetzung der Managementpläne für Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ werden den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AufgZuordG M-V

Aufgabenzuordnungsgesetz

MV Mecklenburg-Vorpommern
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