5 ARs 60/15
5 ARs 60/15
Aktenzeichen
5 ARs 60/15
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
01. März 2016
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest.

Sander Schneider König

Berger Feilcke

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