5 ARs 57/16
5 ARs 57/16
Aktenzeichen
5 ARs 57/16
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
22. Februar 2017
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 2. Strafsenats zu. Er gibt eigene Rechtsprechung auf, soweit sie der Anfrage entgegenstehen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8 zur strafschärfenden Berücksichtigung von nicht näher differenziertem direkten Vorsatz insgesamt).

Mutzbauer     

Dölp     

König 

Berger     

Mosbacher     

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