487

§ 487 BGB

Abweichende Vereinbarungen

1

Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden.

2

Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

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