Fachaufsicht über den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen
(1)
Die Fachaufsicht über den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen obliegt dem Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Integrierte Leitstelle befindet.
(2)
Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das Innenministerium.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
RDG
Rettungsdienstgesetz
Baden-Württemberg
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.