48

§ 48 HSG

Studienberatung

1

Die Hochschule unterrichtet Studieninteressierte und Studierende über Studienmöglichkeiten sowie über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums.

2

Dies geschieht durch eine zentrale Studienberatung.

3

Die Fachbereiche unterstützen die Studierenden während ihres gesamten Studiums durch eine studienbegleitende fachliche Beratung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HSG

Hochschulgesetz

SH Schleswig-Holstein
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.