Anwendung von Vorschriften über die Wahl der Abgeordneten
Auf die Direktwahl finden die Vorschriften über die Wahl der Abgeordneten entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den § 45b bis 45o oder aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz etwas anderes ergibt.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
NKWG
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
Niedersachsen
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