45

§ 45 BPersVWO

Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates

Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BPersVWO

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

DE Bund
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