45

§ 45 AufenthV

Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte

An Gebühren sind zu erheben

1.

für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte

a)

mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr

100 Euro,

b)

mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

100 Euro,

2.

für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte

a)

für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten

96 Euro,

b)

für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

93 Euro,

3.

für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung

98 Euro,

4.

für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte

80 Euro,

5.

für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte

70 Euro.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AufenthV

Aufenthaltsverordnung

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.