An Gebühren sind zu erheben
für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | |||
mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr | 100 Euro, | ||
mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 100 Euro, | ||
für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | |||
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten | 96 Euro, | ||
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten | 93 Euro, | ||
für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung | 98 Euro, | ||
für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte | 80 Euro, | ||
für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte | 70 Euro. | ||