44

§ 44 AufenthV

Gebühren für die Niederlassungserlaubnis

An Gebühren sind zu erheben

1.

für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes)

147 Euro,

2.

für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes)

124 Euro,

3.

für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen

113 Euro.

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AufenthV

Aufenthaltsverordnung

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