Versicherte haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
SGB 5
Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung
Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.