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§ 42 BPersVWO

Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates

Für die Wahl des Hauptpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend, soweit sich aus den §§ 43 und 44 nichts anderes ergibt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BPersVWO

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

DE Bund
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