4

§ 4 KAG

Kleinbeträge

1

Bei einem Betrag von unter 20,00 EUR können die kommunalen Gebietskörperschaften von der Festsetzung, Erhebung, Nachforderung oder Erstattung von Abgaben absehen.

2

Centbeträge können bei der Festsetzung auf volle EUR-Beträge abgerundet, bei der Erstattung aufgerundet werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KAG

Kommunalabgabengesetz

RP Rheinland-Pfalz
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