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Artikel 4 EuMahnverfVO

Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

EuMahnverfVO

Verordnung 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

EU Europa
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