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§ 4 ArbGG

Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit

In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.

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ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

DE Bund
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