3a

§ 3a LDSG

Nutzung von KI-Systemen

Die Nutzung von KI-Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten als solche gegeben sind.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LDSG

Landesdatenschutzgesetz

BW Baden-Württemberg
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