Das Landesjustizprüfungsamt ist an das für Justiz zuständige Ministerium angegliedert.
2
An die Oberlandesgerichte ist jeweils ein Justizprüfungsamt angegliedert.
3
Die Stellung der Behörden bleibt im Übrigen unberührt.
Fußnote
§§ 3a, 10a, 109b und 132a eingefügt durch Gesetz vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. S. 254), in Kraft getreten am 9. März 2022; § 10a geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 543), in Kraft getreten am 28. April 2022.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
JustG NRW
Justizgesetz Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
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