39

§ 39 PersVG

Sprechstunden

(1)
1

Der Personalrat kann Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten.

2

Zeit und Ort bestimmt er im Einvernehmen mit der Dienststelle.

(2)

Bekanntmachungen des Personalrats in seinem Aufgabenbereich bedürfen nicht der Zustimmung der Dienststelle.

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PersVG

Personalvertretungsgesetz

BE Berlin
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