37

§ 37 HPVG

Ehrenamtlichkeit, Versäumnis von Arbeitszeit

(1)

Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.

(2)
1

Versäumnis von Arbeitszeit, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderlich ist, hat keine Minderung der Dienstbezüge, des Arbeitsentgelts und aller Zulagen zur Folge.

2

Werden Personalratsmitglieder für die Erfüllung ihrer Aufgaben über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen ein entsprechender Zeitausgleich in Freizeit zu gewähren.

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HPVG

Hessisches Personalvertretungsgesetz

HE Hessen
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