36

§ 36 SGB 6

Altersrente für langjährig Versicherte

1

Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

1.

das 67. Lebensjahr vollendet und

2.

die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

haben.

2

Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 6

Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung

DE Bund
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