36

§ 36 KAG

Art der Kostenermittlung

1

Die beitragsfähigen Erschließungskosten für Erschließungsanlagen oder deren Teileinrichtungen können entweder nach den tatsächlich entstandenen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden.

2

Die Einheitssätze sind anhand der in der Gemeinde üblicherweise durchschnittlich aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen festzusetzen.

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KAG

Kommunalabgabengesetz

BW Baden-Württemberg
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