Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
Bund
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