357e

§ 357e BGB

Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen

1

Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz.

2

Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen.

3

Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen.

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