Anlage 35

Anlage 35 BewG

(zu § 241 Absatz 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1826)

1.

Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands: Pferdehaltung, Pferdezucht, Schafzucht, Schafhaltung, Rindviehzucht, Milchviehhaltung, Rindviehmast.

2.

Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands: Schweinezucht, Schweinemast, Hühnerzucht, Entenzucht, Gänsezucht, Putenzucht, Legehennenhaltung, Junghühnermast, Entenmast, Gänsemast, Putenmast.

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