349a

§ 349a SGB 3

Beitragstragung und Beitragszahlung bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

1

Personen, die ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen, tragen die Beiträge allein.

2

Die Beiträge sind an die Bundesagentur zu zahlen. § 24 des Vierten Buches findet keine Anwendung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 3

Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung

DE Bund
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