34

§ 34 ZVG

Im Falle der Aufhebung des Verfahrens ist das Grundbuchamt um Löschung des Versteigerungsvermerks zu ersuchen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ZVG

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

DE Bund
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