Anlage 33

Anlage 33 BewG

(zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2299)

Bewertungsfaktor für

Flächeneinheit

in EUR

Abgegrenzte Standortfläche der

Windenergieanlage

pro Ar

59,58

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BewG

Bewertungsgesetz

DE Bund
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