32

§ 32 PStG

Fortführung

1

Zum Sterbeeintrag werden Folgebeurkundungen über Berichtigungen aufgenommen.

2

Auf die Todeserklärung und die gerichtliche Feststellung der Todeszeit wird hingewiesen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

PStG

Personenstandsgesetz

DE Bund
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