314

§ 314 LVwG

Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger

Ist eine Sicherungshypothek im Vollstreckungswege eingetragen, so ist bei Veräußerung des belasteten Grundstücks die Vollstreckung in das Grundstück gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger zulässig. § 264 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden.

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LVwG

Landesverwaltungsgesetz

SH Schleswig-Holstein
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