304

§ 304 UmwG

Wirksamwerden des Formwechsels

1

Der Formwechsel wird mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Handelsregister wirksam.

2

Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

UmwG

Umwandlungsgesetz

DE Bund
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