3

§ 3 ZVG

1

Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen.

2

Sie können durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

3

Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ZVG

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

DE Bund
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