Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
3 StR 345/22
3 StR 345/22
Aktenzeichen
3 StR 345/22
Gericht
BGH 3. Strafsenat
Datum
28. November 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 15. Juni 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführten Gründen dahin neu gefasst, dass der Angeklagte wegen bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Führen eines verbotenen Gegenstandes (Schlagring) verurteilt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2 und vom 8. September 2022 - 3 StR 177/22, juris Rn. 10, jeweils mwN).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Schäfer
RiBGH Prof. Dr. Paul ist erkrankt
und deshalb gehindert zu
unterschreiben.
Berg
Schäfer
Erbguth
Kreicker
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.