3

§ 3 MiLoG

Unabdingbarkeit des Mindestlohns

1

Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.

2

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen.

3

Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.

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MiLoG

Mindestlohngesetz

DE Bund
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