3

§ 3 HUrlVO

Gewährleistung des Dienstbetriebs

1

Während des Urlaubs muss die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte gewährleistet sein.

2

Der Behörde dürfen aus der Gewährung von Urlaub in der Regel keine Vertretungskosten erwachsen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HUrlVO

Hessische Urlaubsverordnung

HE Hessen
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