3

§ 3 GewO

Betrieb verschiedener Gewerbe

1

Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten ist gestattet.

2

Eine Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waren findet nicht statt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GewO

Gewerbeordnung

DE Bund
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