2b

§ 2b UKlaG

Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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UKlaG

Unterlassungsklagengesetz

DE Bund
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