29

§ 29 SGB 8

Soziale Gruppenarbeit

1

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

2

Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 8

Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe

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