Zur Zahlung der Kosten ist der Benutzer oder derjenige verpflichtet, der
die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat,
für die Kostenschuld des Benutzers kraft Gesetzes haftet.
Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner.