27

§ 27 LKJHG

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Kinder- und Jugendhilfe fördert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in Tageseinrichtungen, auf deren gleichmäßigen Ausbau das Land hinwirkt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LKJHG

Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg

BW Baden-Württemberg
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.