Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
StPO
Strafprozeßordnung
Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.