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§ 25 OBG

Sitzungen der Ausschüsse

(1)
1

Die Ausschusssitzungen sind öffentlich. § 14 Absatz 1, 2, 3 und 5, §§ 15 und 16 sind entsprechend anzuwenden.

2

Die Sitzungen des Sprecher- und Koordinierungsausschusses sind nichtöffentlich.

(2)
1

Jeder Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

2

Die Verteilung dieser Funktionen erfolgt nach dem Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers auf alle im Beirat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

(3)
1

Die Ortsamtsleitung oder die Vertretung der Ortsamtsleitung leitet die Sitzungen.

2

Sie hat kein Stimmrecht.

3

Im Verhinderungsfall kann auf Beschluss des Ausschusses die Ausschusssprecherin oder der Ausschusssprecher die Sitzungen leiten.

4

Die Ausschusssprecherin oder der Ausschusssprecher behält das Stimmrecht.

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OBG

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

HB Bremen
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