Die Ausschusssitzungen sind öffentlich. § 14 Absatz 1, 2, 3 und 5, §§ 15 und 16 sind entsprechend anzuwenden.
Die Sitzungen des Sprecher- und Koordinierungsausschusses sind nichtöffentlich.
Jeder Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Verteilung dieser Funktionen erfolgt nach dem Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers auf alle im Beirat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
Die Ortsamtsleitung oder die Vertretung der Ortsamtsleitung leitet die Sitzungen.
Sie hat kein Stimmrecht.
Im Verhinderungsfall kann auf Beschluss des Ausschusses die Ausschusssprecherin oder der Ausschusssprecher die Sitzungen leiten.
Die Ausschusssprecherin oder der Ausschusssprecher behält das Stimmrecht.