25

§ 25 BeamtStG

Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BeamtStG

Beamtenstatusgesetz

DE Bund
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