24c

§ 24c SGB 5

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

1

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen

1.

ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,

2.

Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,

3.

Entbindung,

4.

häusliche Pflege,

5.

Haushaltshilfe,

6.

Mutterschaftsgeld.

2

Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.

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SGB 5

Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung

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