Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,
Entbindung,
häusliche Pflege,
Haushaltshilfe,
Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.