231

§ 231 FamFG

Unterhaltssachen

(1)

Unterhaltssachen sind Verfahren, die

1.

die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,

2.

die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder

3.

betreffen.

(2)
2

Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

DE Bund
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