Unterhaltssachen sind Verfahren, die
die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder
die Ansprüche nach
betreffen.
Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes.