23

§ 23 IRG

Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten

Über Einwendungen des Verfolgten gegen den Auslieferungshaftbefehl oder gegen dessen Vollzug entscheidet das Oberlandesgericht.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

IRG

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

DE Bund
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