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§ 22 SchwarzArbG

Verwaltungsverfahren

Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften der Abgabenordnung sinngemäß für das Verwaltungsverfahren der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz.

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SchwarzArbG

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

DE Bund
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