Länder filtern
Bücher filtern
Meistgenutzte Gesetze
BGB
GG
StGB
ZPO
StPO
HGB
FamFG
InsO
AO
EStG
UStG
BauGB
WEG
VwGO
VwVfG
StVO
StVG
GVG
AGG
GewO
VwVG
VwZG
20
§ 20 OWiG
Tatmehrheit
Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Bund
Wir verwenden optionale
Cookies
zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer
Datenschutzerklärung
.
Erlauben
Ablehnen