2

Art 2 HGBEG

(1)

In Handelssachen kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist.

(2)

(weggefallen)

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HGBEG

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

DE Bund
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